Erdbeben: Altbauten sind gefährdet

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Das Erdbebenrisiko wurde in der Schweiz lange Zeit wenig beachtet. Altbauten sollte man daher vor einer Gesamtsanierung auf ihre Sicherheit prüfen lassen.

Das höchste je erstellte Kartenhaus war 7,71 Meter hoch und zählte 131 Stockwerke. Weltrekordhalter Bryan Berg benötigte dazu 14 Tage – und einen windstillen sowie erschütterungsfreien Raum. Denn Kartenhäuser sind so gebaut, dass sie der vertikal wirkenden Erdanziehungskraft standhalten. Doch horizontale Kräfte wie ein Windstoss lassen sie sofort einstürzen.

Bei Erdbeben wirken ebenfalls horizontale Kräfte: Der Boden bewegt sich ruckartig hin und her. Diese Bewegung kann Mauern von Böden trennen, sie auseinanderreissen. Das verursacht grosse Schäden an der Bausubstanz, im schlimmsten Fall stürzt ein Gebäude ein.

Schäden in Milliardenhöhe

Von allen in der Schweiz bestehenden Naturgefahren birgt das Erdbeben die grössten Risiken. Die Eintretenswahrscheinlichkeit ist zwar deutlich geringer als bei anderen Naturgefahren; das Schadensausmass dafür umso grösser. Als Worst-Case-Szenario dient meist das Erdbeben von Basel im Jahre 1356. Von allen dokumentierten ist es das stärkste, das sich hierzulande je ereignet hat.

Gemäss Szenario «Seismo13» der ETH Zürich und dem Schweizerischen Erdbebendienst könnte ein Erdbeben von dieser Stärke bis zu 6000 Tote, 60’000 Verletzte und Schäden von 50 bis 100 Milliarden Franken verursachen. Ein solches Ereignis tritt jedoch nur einmal innerhalb von 2’000 bis 2’500 Jahren auf. Doch auch leichtere Beben können Milliardenschäden verursachen – wobei sich das Erdbebenrisiko in der Schweiz regional stark unterscheidet (siehe Infobox).

Vor Sanierung nachprüfen

In der Schweiz sind Gebäude, die vor 2003 erbaut wurden, potenziell erdbebengefährdet. Zwar gibt es bereits seit 1970 Normen zur Erdbebensicherheit, die heute geltenden aus dem Jahre 2003 sind jedoch rund zehnmal strenger. Erst sie bieten umfassenden Schutz. Von über 80 Prozent der Bauwerke in der Schweiz ist daher nicht bekannt, wie erdbebensicher sie sind.

Im Vorfeld einer Gesamtsanierung sollte man immer die Erdbebensicherheit eines Objekts abklären lassen. Üblicherweise erfolgt dies durch einen Bauingenieur. Erfüllt das bestehende Gebäude die heutigen Normen nicht, ergibt sich daraus nicht zwingend die Pflicht zum Nachbessern. Es gilt zuerst herauszufinden, ob die Kosten der baulichen Massnahmen wie zum Beispiel das Verstärken des Tragwerks im Verhältnis zur erwarteten Risikoreduktion stehen. Deshalb ist es angezeigt, die Prüfung der Erdbebensicherheit im Rahmen einer umfassenden Analyse durchzuführen, welche alle relevanten Einflussfaktoren und Entwicklungsszenarien aufzeigt und so die Verhältnismässigkeit der Massnahmen in einen Kontext stellt.

Erdbebengefahr unterscheidet sich regional
Die Schweiz ist in verschiedene Erdbebenzonen eingeteilt. Diese definieren die zu erwartenden Bodenbewegungen und reichen von 0,6 m/s2 für die Zone 1 bis 1,6 m/s2 für die Zone 3b. Die erdbebengefährdeten Regionen Wallis und Basel befinden sich in den Zonen 3a und 3b, das Schweizer Mittelland und der Tessin sind der Zone 1 zugeordnet und die Zentralschweiz sowie der Kanton Graubünden der Zone 2.

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