MuKEn 2014: Stand heute

23 06 Muken 2014 Stand Heute

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) gelten sowohl für Neubauten wie auch für Sanierungen und den Heizungsersatz. Die Kantone setzen sie allerdings unterschiedlich um.

Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen (Netto-Null-Ziel). Die Energiestrategie 2050 gibt grob vor, wie sich dieses Ziel erreichen lässt, am 21. Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk dieser zugestimmt.

Durch die Energiestrategie 2050 soll der Energieverbrauch in der Schweiz massiv sinken, der Anteil an fossiler Energie schrittweise reduziert und der Strom aus Kernkraftwerken durch solchen aus erneuerbaren Energiequellen ersetzt werden. Die Strategie basiert also auf einer Kombination von Energieeffizienz und mehr erneuerbaren Energiequellen.

Gebäude im Fokus

Der Schweizer Gebäudepark verursacht heute etwa einen Drittel des inländischen CO2-Ausstosses und verbraucht rund 40 Prozent unserer Energie. Daher spielt er innerhalb der Energiestrategie 2050 eine bedeutende Rolle. Dem tragen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) auf gesetzlicher Ebene Rechnung: Sie bilden ein Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften und betreffen sowohl Neubauten als auch Sanierungen und den Heizungsersatz.

Die ersten MuKEn stammen aus dem Jahr 2000, die heute aktuellen MuKEn 2014 sind bereits die dritte Version. Ihr Vollzug obliegt den Kantonen. Deshalb gibt es Unterschiede im Zeitplan wie auch in der gesetzlichen Umsetzung. Nicht in allen Kantonen gelten dieselben Vorschriften (siehe Infobox).

Heizwärmebedarf enorm gesunken

Was fordern die MuKEn 2014? Im Neubaubereich definieren sie zum Beispiel den maximalen Heizwärmebedarf: Ein heute erstelltes Gebäude darf nur noch rund 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. In einem Gebäude aus den 1970er-Jahren kann dieser bei über 20 Litern pro Quadratmeter und Jahr liegen.

Bei Altbauten greifen die MuKEn 2014 besonders, wenn die Gebäudeklasse schlechter als D ist. Dann muss bei einem Heizungsersatz eine der elf Standardlösungen nach MuKEn 2014 angewandt werden. Altbauten, die sich in der Gebäudeklasse D oder höher befinden, sind von dieser Auflage befreit – müssen jedoch die allgemeinen Anforderungen punkto Wärmeerzeugung gemäss MuKEn 2014 erfüllen.

Die MuKEn 2014 in den Kantonen
Mittlerweile gelten die MuKEn 2014 in 22 Kantonen; die Kantone Aargau, Uri und Wallis befinden sich in der Ausarbeitungsphase. Einzig der Kanton Solothurn hat die Vorlage abgewiesen, der politische Prozess ist damit jedoch nicht beendet. Unterschiede in der Umsetzung gibt es zum Beispiel bei der Gebäudehülle: Während in der Mehrzahl der Kantone die Anforderungen der MuKEn 2014 gelten, sind in anderen die weniger strengen aus dem Jahre 2008 verbindlich. Ebenfalls gibt es Unterschiede beim Heizungsersatz. Während einige Kantone den Ersatz fossiler Heizungen in Wohnbauten komplett verbieten, ist er in anderen – unter Auflagen – nach wie vor möglich.

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